
Sicherheit
Bremsbereit unterwegs
Viele Autofahrer steigen im Sommer aufs Fahrrad um.
Doch auch dabei gibt es einiges zu beachten. Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung Stellung genommen.
Im vorliegenden Fall
klagte ein Radfahrer, da er für eine Passantin vollbremsen musste und er daraufhin stürzte. Sie befand sich auf der Fußgängerseite eines nur durch eine Markierung vom Radweg getrennten Fußweges und bewegte sich, ohne den Radweg zu betreten. Der BGH entschied, dass der Radfahrer mit einer Reduzierung seiner Geschwindigkeit hätte agieren müssen. Das Bestehen einer konkreten Gefahr erfordere vorausschauendes Fahren. Klingeln allein hätte nicht genügt.
AvD-Rechtsexperte: Herbert Engelmohr
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de
Quelle: AUTOtests/AvD