Mobilität braucht Sicherheit
 
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Inhaltsverzeichnis

Wie erfolgt die Berechnung des Beitrags für ECOmotion?
Die Berechnung des Beitrags zu ECOmotion basiert auf dem individuellen CO2-Ausstoß Ihres Fahrzeuges sowie dem aktuellen Preis für die Reduktion dieser Menge CO2 am Kapitalmarkt. Der individueller CO2-Ausstoß hängt von Ihrer Jahresfahrleistung und dem fahrzeugbezogenen CO2-Ausstoß pro km ab. Die fahrzeugbezogenen CO2-Werte entnehmen wir der Schwacke-Liste, die auf Herstellerangaben beruht. In einigen Fällen liegen keine Herstellerangaben vor. Dort nehmen wir für Kleinwagen unter 50 KW einen CO2-Ausstoß von 130 g/km an, linear gestaffelt bis 350 g/km für Fahrzeuge mit mehr als 250 KW. Diese Betrachtung ist zwar nicht ganz exakt, ermöglicht es aber in allen Fällen Ihnen ein adäquates Angebot für einen freiwilligen und aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu unterbreiten.
Ist es möglich zu einer bestehenden Kfz-Versicherung ECOmotion abzuschließen?
ECOmotion kann auch zu einer bestehenden Kfz-Versicherung bei der Allianz Gruppe abgeschlossen werden.
Unter welchen Voraussetzungen kann ECOmotion abgeschlossen werden?
Für den Abschluss von ECOmotion und den Erwerb eines CO2-Minderungszertifikates für Ihr Fahrzeug ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unternehmen der Allianz Gruppe erforderlich. Ihr PKW muss ausschließlich privat genutzt werden und darf nicht vermietet werden. Eine weitere Voraussetzung ist Ihre Teilnahme am Lastschriftverfahren.
Kann der Beitrag von ECOmotion steuerlich abgesetzt werden?
Nein, der Beitrag wird nicht als Spende anerkannt.
Was sind CO2-Minderungszertifikate?
Das Prinzip von CO2-Minderungszertifkaten ist einfach: Der CO2-Ausstoß Ihres Fahrzeuges wird berechnet. Je berechneter Tonne an Treibhausgasen wird ein Minderungszertifikat durch die Allianz in Kooperation mit 3C aufgekauft. Ihre Beiträge kommen dann der Förderung von ausgewählten Klimaschutzprojekten zu Gute und Ihr CO2-Ausstoß wird dort ausgeglichen und neutralisiert. Das Minderungszertifikat ist somit eine Art Währung, mit der Kohlendioxid gehandelt wird.
Welchen Anteil leistet die Allianz bei ECOmotion?
Die Organisation der CO2-Minderungszertifikate erfolgt durch die Allianz in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner 3C. Die betrifft zum einem den Ankauf der Zertifikate von den Entwicklern der Klimaschutzprojekte über transparente Kaufverträge und zum anderen einem geprüften Stillegungsprozess der Zertifikate. Um sicherzustellen, dass kein Minderungszertifikat mehr als einmal zur Kompensation verwendet wird, werden die Zertifikate entweder in einem staatlichen Register stillgelegt oder durch einen unabhängigen Buchprüfer verifiziert.
Des Weiteren sorgen die Allianz und 3C dafür, dass die ausgewählten Klimaschutzprojekte laufend auf die hohen Qualitätsstandards durch unabhängige Dritte geprüft werden.
Somit stellt die Allianz sicher, dass Ihr Beitrag für ECOmotion direkt dem Umweltschutz zu Gute kommt.
Welche Art von Klimaschutzprojekten werden gefördert?
Das Engagement erfolgt in Projekten für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Für eine glaubwürdige Klimakompensation eignen sich nur solche Projekte, deren Realisierung auf den Erlös der CO2-Minderungszertifikaten angewiesen sind. Dies wird durch unabhängige Dritte überprüft. Weierhin werden nur solche Projekte gefördert, die den Kriterien des vom WWF mitentwickelten „Gold-Standards“ entsprechen.
Unser Partner 3C stellt außerdem sicher, dass Ihr Minderungszertifikat nur einmal zur Kompensation verwendet wird. Eine Doppelzählung von Emissionsminderungen ist somit ausgeschlossen.
Es erfolgen keine Investitionen in Projekte, die nach UN-Recht nicht als Klimaschutzprojekte anerkannt werden, wie z.B. Nuklearprojekte.
Was verbirgt sich hinter dem „Gold-Standard“?
Unter Federführung der Umweltschutzorganisation World Wild Fund for Nature (WWF) haben Umweltschutz-, Entwicklungsexperten und Wissenschaftler einen Qualitätsstandard für die Realisierung von Klimaschutzprojekten entwickelt. Dieser stellt sicher, dass die Projekte sowohl klima- als auch entwicklungspolitisch sinnvoll sind.
Klimapolitisch deshalb, da primär in erneuerbare Energien (Wind- und Wasserkraft, Sonnenenergie, Biomasse) investiert wird oder auch Projekte gefördert werden, die eine bessere Energieeffizienz sicherstellen.
Die Projekte müssen weiterhin nachhaltig zur Entwicklung der jeweiligen Region beitragen. Integration der Bevölkerung in die Projektplanung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung der Lebensqualität und Erhöhung der Wirtschaftschancen sind nur einige Rahmenbedingungen die es zu berücksichtigen gibt.
Der „Gold-Standard“ ist der erste unabhängige Qualitätsstandard für Treibhausgas-Minderungsprojekte. Er stellt sicher, dass glaubwürdige Projekte mit tatsächlichen positiven Umweltauswirkungen durchgeführt werden.
Investoren sowie die Länder, in denen Klimaschutzprojekte umgesetzt werden, können darauf vertrauen, dass die bereitgestellten finanziellen Mittel in nachhaltige Energiedienstleistungen angelegt werden.
Klimawandel – was bedeutet das?
Die vom Menschen verursachte Klimaänderung ist Realität. Seit Beginn der Industrialisierung ist die globale mittlere Temperatur um etwa 0,6°C angestiegen - schneller als jemals zuvor in den letzten 1000 Jahren. Die Durchschnittstemperatur in Europa stieg um mehr als 0,9°C. Global betrachtet lagen die registrierten 10 wärmsten Jahre alle nach 1991. Die Ursache für diesen Klimawandel sehen die Wissenschaftler mit hoher Übereinstimmung in der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas und der damit zusammenhängenden Freisetzung von Treibhausgasen - insbesondere von Kohlendioxid. Die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre sind heute höher als jemals zuvor und dürften noch weiter steigen.
Vor diesem Hintergrund sollten Treibhausgas- bzw. CO2-Emissionen – wo immer möglich –vermieden bzw. reduziert werden. Doch auch bei unvermeidbaren Emission besteht eine Option zum Klimaschutz – die der Klimaneutralität.
Wie funktioniert das Prinzip der Klimaneutralität?
Die Grundidee der Klimaneutralität ist einfach: Treibhausgase haben eine globale Schädigungswirkung. Für den Klimaschutz ist es irrelevant, an welchem Ort Emissionen entstehen bzw. vermieden werden. Unvermeidbare Emissionen von Treibhausgasen können an Ort A durch zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen an Ort B neutralisiert werden. Dies geschieht durch den Ankauf und die Stilllegung von Emissionsminderungszertifikaten aus anerkannten Klimaschutzprojekten. Wichtig ist, dass es sich bei Klimaschutzprojekten um zusätzliche Projekte handelt, die nicht ohnehin umgesetzt worden wären.
Was ist das Kyoto-Protokoll?
Das Kyoto-Protokoll (benannt nach dem Konferenzort Kyōto in Japan) ist ein 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes. Das 2005 in Kraft getretene Abkommen legt erstmals verbindliche Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen fest, welche die hauptsächliche Ursache der globalen Erwärmung sind.
Die Zunahme dieser Treibhausgase ist überwiegend auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen. Zum Beispiel:
  • das Verbrennen fossiler Brennstoffe,
  • Viehhaltung und
  • Rodung von Wäldern.
Die reglementierten Gase sind:
  • Kohlendioxid (CO2, dient als Referenzwert),
  • Methan (CH4),
  • Distickstoffoxid (Lachgas, N2O),
  • teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs),
  • perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und
  • Schwefelhexafluorid (SF6).
Das Protokoll sieht vor, den jährlichen Treibhausgas-Ausstoß der Industrieländer bis 2008-2012 um durchschnittlich 5,2% gegenüber 1990 zu reduzieren. Am allgemeinen Wachstumstrend der wichtigsten Treibhausgase konnte dies bislang aber wenig ändern. Die Emissionen von Kohlendioxid und Lachgas steigen weiter unvermindert an. Der Ausstoß von Methan und verschiedenen Kohlenwasserstoffen hat sich stabilisiert.
 
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