Gute Fahrt in den Karneval
Die Allianz Sicherheitsexperten geben Autofahrern Tipps zum richtigen Verhalten mit Faschings- oder Karnevalskostümen im Straßenverkehr während der fünften Jahreszeit.
Allianz Versicherungs-AG
München, 20. Februar 2006
München, 20. Februar 2006
Ohne eine verrückte und witzige Maskerade wäre die Faschings- und Karnevalszeit für viele Jecken nur halb so schön. Aus dem harmlosen Spaß kann jedoch ganz schnell Ernst werden, wenn das Kostüm im Auto Bewegungsfreiheit, Sicht oder Gehör des Fahrers beeinträchtigt
Nach Auskunft der Sicherheitsexperten der Allianz liegt hier nämlich eine Ordnungswidrigkeit vor, die im Fall einer Polizeikontrolle die entsprechenden Sanktionen nach sich zieht. Die Fachleute weisen darauf hin, dass ein noch tieferer Griff ins Portmonee oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis fällig wäre, sollte ein die Narrenzeit feiernder oder kostümierter Fahrer obendrein zu tief ins Glas geschaut haben.
Sie empfehlen deshalb, sowohl auf spektakuläre, aber die Unfallgefahr erhöhende Maskierungen als auch auf Alkohol komplett zu verzichten, sollte man selbst noch Auto fahren müssen. Beifahrer hingegen dürfen bezüglich der Kostümierung ihrer Fantasie freien Lauf lassen. Auch was die Promille betrifft, gelten für sie andere Maßstäbe.