Mobilität braucht Sicherheit
 
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… auf Deutschlands Parkplätzen.
Illustratives Bild
Wer in den Innenstädten oder auch an den Flughäfen und Bahnhöfen einen Parkplatz „ergattert“ hat, wird trotz passgenauem Einparken immer öfter feststellen müssen, dass Breite entscheidender ist als Länge.
Der Grund:
In der Mustergaragenverordnung in der Fassung von 1993 (geändert am 19.09.1996 und 18.09.1997) wird eine Breite von 2,30 Metern vorgegeben. Die Pkw sind allerdings in der Vergangenheit größer geworden. So ist die Breite der beim KBA typgenehmigten Fahrzeugmodelle von 1,67 Metern im Durchschnitt auf 1,80 Meter im Jahre 2005 gewachsen.
Modelle im SUV-Bereich haben heute Breiten um 1,95 Meter. Aus dieser Entwicklung resultiert vermehrt die Forderung der Autoexperten des Kraftfahrzeuggewerbes, Parkplätze der neuen automobilen Dimension anzupassen.
Copyright by GP, Foto: GP
 
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