Ihr Sonderkündigungsrecht
Auch im Dezember noch sparen!
Zum Jahresende erhöhen wieder viele Kfz-Versicherer ihre Beiträge. Das Schreiben mit dieser Information wird Ihnen aber meist erst im Dezember oder Januar zugestellt.Ab dem Erhalt des Schreibens, in dem Sie über die Beitragserhöhung in Kenntnis gesetzt werden, bleibt Ihnen ein Monat Zeit, um Ihre bisherige Versicherung noch zu kündigen!
Daher gilt auch beim Sonderkündigungsrecht: "Frist beachten"! Stichtag ist der Eingang Ihrer Kündigung beim bisherigen Versicherungsunternehmen - der Poststempel allein reicht nicht aus.
Unser Tipp:
Es empfiehlt sich, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken. Zudem sollte das Kündigungsschreiben Ihren vollen Namen, Ihre Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeuges beinhalten und muss eigenhändig unterschrieben sein - dann steht Ihrer außerordentlichen Kündigung nichts mehr im Wege. Wichtig: Sie haben lediglich vier Wochen nach Eingang der Beitragserhöhung für die rechtzeitige Absendung der Kündigung!