Mobilität braucht Sicherheit
 
Seite weiterempfehlenSeite drucken
 
Bislang benötigten Sie für die An- bzw. Ummeldung eines Fahrzeuges neben dem Fahrzeugbrief und -schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2), einer TÜV-Bescheinigung und einer Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung Ihres Fahrzeuges noch eine Deckungskarte (Doppelkarte) Ihres Kfz-Versicherers. Diese Deckungskarte wird ab dem 1. März 2008 bundesweit und bei allen Kfz-Versicherern durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in Form einer eVB-Nummer ersetzt.
Wann benötige ich die neue eVB?
Für jede An- und Ummeldung eines Fahrzeuges (z.B. nach dem Kauf eines neuen/gebrauchten Fahrzeuges bzw. nach einem Umzug) ab dem 1. März 2008 benötigen Sie die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Alte Deckungs-/Doppelkarten haben dann keine Gültigkeit mehr.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
Der Kfz-Versicherer übermittelt eine elektronische Versicherungs-bestätigung (eVB), die die wichtigsten Fahrzeugdaten und Angaben zum Versicherungsnehmer enthält, an eine zentrale Datenbank. Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB dort abrufen. Für eine einfache Zuordnung der elektronischen Versicherungsbestätigungen erhalten Sie von uns einen Code, die so genannte eVB-Nummer. Mit dieser siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben (z.B. "VS375A3") kann die Zulassungsbehörde die für Sie in der Datenbank hinterlegte eVB direkt einsehen.
Welche Vorteile habe ich als Autofahrer?
Die elektronische Versicherungsbestätigung wird eingeführt, um die Warte- und Bearbeitungszeiten in den Zulassungsbehörden deutlich zu verkürzen. Die eVB-Nummer ist dabei nur der erste Schritt für eine vollkommen elektronische Zulassung. Ab 2010 soll diese bereits per Handy oder Internet möglich sein.
Wie erhalte ich eine eVB-Nummer?
Sie erhalten die eVB-Nummer, nachdem Sie einen Antrag auf Kfz-Versicherung gestellt haben.
Da wahrscheinlich nicht alle Zulassungsbehörden ab dem 1. März 2008 elektronische Versicherungsbestätigungen abrufen können, drucken wir Ihnen während einer Übergangsphase die eVB-Nummer auf eine Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) auf. Akzeptiert die Zulassungsbehörde elektronische Versicherungsbestätigungen, dient die Papier-VB nur als "Merkzettel" für die eVB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mit Hilfe der Versicherungsbestätigung zugelassen.
Was muss ich bei der Beantragung der eVB-Nummer besonders beachten?
Da die Zulassungsbehörden die vom Versicherer übermittelten Daten nicht verändern dürfen, ist es wichtig, dass Sie die korrekten Halter- bzw. Versicherungsnehmerdaten, wie sie im Personalausweis enthalten sind, in Ihrem Antrag eingeben. Achten Sie dabei besonders darauf, falls Sie mehrere Vornamen haben: Ihr Rufname allein genügt zur Zulassung nicht.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine eVB lediglich drei Monate lang gültig ist. Danach können Sie sie nicht mehr verwenden! Die eVB-Nummer dient für Privatpersonen nur dem einmaligen Gebrauch. Nach der Anmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde benötigen Sie die Nummer nicht mehr. Sie ist dann - wie eine benutzte Fahrkarte - verbraucht.
Muss ich mein bereits zugelassenes Fahrzeug mit der neuen eVB-Nummer erneut anmelden?
Nein, in diesem Fall ändert sich für Sie nichts. Ein Austausch der VB bei bereits zugelassenen Fahrzeugen ist nicht erforderlich. Sie benötigen die eVB-Nummer nur, wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen möchten.
Welche Unterlagen bekomme ich als Nachweis meiner gültigen Kfz-Versicherung zusätzlich zur neuen eVB-Nummer?
Hier ändert sich nichts: Auch die bisherige Papier-Versicherungsbestätigung war kein Vertragsdokument für Sie, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisformular für die Zulassungsbehörde. Die Vertragsunterlagen (Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen) erhalten Sie in gewohnter Form nach der Zulassung bzw. dem Versichererwechsel auf dem Postweg.
 
Seite weiterempfehlenSeite drucken