Mobilität braucht Sicherheit
 
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Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) dient im Ausland als Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Die Grüne Karte wird direkt mit dem Versicherungsschein zugesandt.
Wir empfehlen Ihnen, die Grüne Karte bei Reisen ins Ausland stets mitzuführen, denn
  • Auch wenn Sie die Grüne Karte nicht in allen Ländern zur Einreise oder bei einem Unfall benötigen, ist es ratsam, sie immer dabei zu haben. Sie enthält alle wichtigen Daten, die man bei einem Unfall notieren muss, und außerdem wichtige Adressen für die Schadenregulierung. Die Abwicklung eines Schadens wird dadurch erheblich vereinfacht.
  • Vergessen Sie Ihre Grüne Karte, kann es vorkommen, dass Sie – je nach Land - an der entsprechenden Landesgrenze eine kostenpflichtige "Grenzpolice" lösen müssen.
Die Grüne Karte gilt für folgende Länder:
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (einschl. Nordirland), Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei (einschl. asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Weißrussland sowie Zypern.
 
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