Mobilität braucht Sicherheit
 
Seite weiterempfehlenSeite drucken
 
Zulassung eines Neufahrzeugs:
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass*
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer*
Zulassung bei Halterwechsel:
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass*
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
  • Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • Bisherige Kfz-Schilder**
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer*
* Sofern die Zulassung nicht durch den Fahrzeughalter erfolgt, benötigt die Person, die das Fahrzeug zulässt, den Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine Vollmacht des Fahrzeughalters. Für die Einzugsermächtigung ist die Unterschrift des Konto-Inhabers erforderlich.
** Gilt bei der Zulassung für stillgelegte Fahrzeuge aus dem gleichen Zulassungsbezirk sowie für alle stillgelegten und zugelassenen Fahrzeuge aus einem anderen Zulassungsbezirk.
 
Seite weiterempfehlenSeite drucken